InfoCenter – Förderung

Förderchance für kleine Kulturunternehmen in Baden-Württemberg
Aug 29, 2010 - AKTUELLE NACHRICHT
"Innovationsgutscheine" bietet das Bundesland Baden-Württemberg Mikro- und Kleinunternehmen, die beispielsweise innovative Dienstleistungen entwickeln wollen.
Innovationsgutscheine sollen u.a. die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Dienstleistungen beziehungsweise eine wesentliche qualitative Verbesserung bestehender Dienstleistungen unterstützen. Im Rahmen der geförderten Projekte soll eine überdurchschnittliche Innovationshöhe - innerhalb der jeweiligen Branche oder des Marktes - angestrebt werden.
Innovationsgutscheine gibt es zu:
2500 Euro (Innovationsgutschein A)
für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produkts, einer Dienstleistung oder einer Verfahrensinnovation, zum Beispiel Marktrecherchen oder Machbarkeitsstudien, und zu
5000 Euro (Innovationsgutschein B)
für umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte oder Dienstleistungen bis zur Markt auszugestalten.
Beide Innovationsgutscheine sind kombinierbar, so dass eine Förderung von bis zu 7500 Euro gewährt werden kann.
Antragsberechtigt sind Mikro- und Kleinunternehmen, wie sie im Kulturbereich typisch sind. Die Antragsformulare können fortlaufend beim Wirtschaftsministerium eingereicht werde.
Die Förderung deckt sowohl beim Innovationsgutschein A bis maximal 80 Prozent und beim Innovationsgutschein B bis maximal 50 Prozent der Kosten ab, die dem Unternehmen von der beauftragten Forschungs- und Entwicklungseinrichtung in Rechnung gestellt werden.